AGB und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Lieferbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Laibungsfüller GmbH
Stand: 28.02.2026
Laibungsfüller GmbH
Hilzstr. 146, 94469 Deggendorf
Registernummer: HRB 5323
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf
USt.-IdNr: DE341562008
Geschäftsführer: Markus Brunner

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1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge
1. Diese AGB gelten für Lieferungen von Bauelementen (insb. Fenster, Außentüren, Innentüren, Rauch- und Brandschutzelemente) sowie Montage-, Instandsetzungs- und Serviceleistungen der Laibungsfüller GmbH („wir“).
2. B2B-Fokus: Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB ausschließlich.
3. B2C-Ergänzungen: Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB mit den in den Ziffern ausdrücklich als „nur Verbraucher (B2C)“ gekennzeichneten Abweichungen/Ergänzungen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
4. Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen / Leistungsverzeichnisse / Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt: (1) individuelle Vereinbarung, (2) Auftragsbestätigung, (3) Leistungsverzeichnis, (4) diese AGB, (5) technische Richtlinien.
5. VOB/B (nur B2B): Sofern ausdrücklich vereinbart, wird die VOB/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung in den Vertrag einbezogen. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht verwendet.

2. Angebote, Vertragsschluss, Dokumente
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Leistungserbringung zustande.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster-, Zulassungs- und Montageunterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
4. B2C: Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss die wesentlichen Produktmerkmale, Gesamtpreise inkl. Steuern/Abgaben, Liefer-/Montagezeiten, Zahlungsmodalitäten sowie ggf. eine Widerrufsbelehrung (bei Fern-/Außerhausgeschäften, vgl. Ziff. 15).

3. Leistungsinhalte und technische Regelwerke
1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart, liefern und montieren wir gemäß anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien, u. a.:
o DIN 4108/4109/18055, DIN EN 14351-1 (Fenster/Außentüren),
o DIN EN 16034 (Feuer- und Rauchschutzeigenschaften), DIN 4102 / EN 13501,
o RAL-Montagerichtlinie / ift-Richtlinien, DIN 18202 (Toleranzen),
o MLAR/LAR (Leitungsanlagen-Richtlinie) und bauordnungsrechtliche Vorgaben der Länder.
2. Rauch- & Brandschutz: Für Feuer-/Rauchschutzelemente werden nur zugelassene/CE-gekennzeichnete Systeme nach Hersteller- und Zulassungsunterlagen verbaut. Abweichungen (z. B. Sonderbeschläge, Fremdteile, Verkürzungen) bedürfen vorab unserer schriftlichen Freigabe – andernfalls erlöschen die Schutz- und Zulassungsmerkmale.
3. Dokumentation: Wir übergeben auf Wunsch bei abnahmereifen Leistungen die Leistungserklärung (DoP), Konformitäts-/Zulassungsunterlagen, Montageprotokolle, Wartungshinweise sowie – bei brandschutzrelevanten Produkten – ein Wartungs-/Betriebsbuch.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Baustelle
1. Der Kunde stellt fristgerecht und unentgeltlich bereit: bauseitig tragfähige, maßhaltige Anschlüsse / Laibungen, Staub-/Feuchteschutz, freie Zufahrt, Lagerflächen, Strom (230/400 V), Hebe-/Gerätezugang, Gerüst/Rüstungen/Kran soweit erforderlich, Zutritt.
2. Maße/Planung: Vom Kunden gelieferte Maße/Pläne gelten als verbindliche Grundlage; wir prüfen sie plausibilitätsbezogen. Bei erkennbaren Unstimmigkeiten werden wir hinweisen; eine vollständige Planungs-/Statikprüfung schulden wir nur, wenn schriftlich beauftragt.
3. Baufeuchte/Temperatur: Der Kunde sorgt für ausreichenden Witterungs-, Feuchte- und Temperatur¬schutz (z. B. für Montage- und Dichtstoffaushärtung). Schäden durch Baufeuchte, unsachgemäße Lüftung/Heizung, nachträgliche Putze/Anschlüsse, Folienverletzungen o. ä. fallen in die Verantwortung des Kunden.
4. Altteile/Gefahrstoffe: Ausbau/Entsorgung alter Bauelemente ist nur umfasst, wenn vereinbart. Gefahrstoffe (z. B. Asbest, PCB) sind vorab schriftlich anzuzeigen; entsprechende Arbeiten erfolgen nur durch berechtigte Fachunternehmen.
5. Koordination: Der Kunde koordiniert andere Gewerke so, dass unsere Leistungen unbehindert ausgeführt werden können. Wartezeiten/Leerfahrten aus Kunden- oder Fremdverschulden sind zusätzlich zu vergüten.
6. B2C: Wir informieren Verbraucher rechtzeitig über notwendige Mitwirkungen; bleibt die Mitwirkung trotz angemessener Frist aus, können wir Mehraufwände berechnen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Preise, Mehr-/Minderleistungen, Stundenlohnarbeiten, Kleinaufträge
1. Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Entsorgung, Montage und Nebenkosten, sofern nicht anders ausgewiesen.
2. Mehr-/Minderleistungen (z. B. zusätzliche Elemente, Sonderteile, Nacharbeiten wegen verdeckter Hindernisse) werden nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.
3. Stundenlohnarbeiten: gelten nur auf vom Kunden gegengezeichneten Stundenzetteln / digitalen Nachweisen.
4. Materialpreisänderungen (nur B2B): Bei Liefer-/Montagefristen > 3 Monate sind wir berechtigt, nachweisliche Material-/Energie-/Logistikmehrkosten in angemessenem Verhältnis anzupassen; der Kunde kann bei Steigerungen > 10 % für die betroffene Position vom Vertragsteil zurücktreten.
5. B2C: Preisänderungsklauseln gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit ausdrücklich vereinbart und zumutbar.
6. Wir behalten uns vor, bei kleinen Aufträgen (z.B. 1 Zimmertür oder Bestellungen unter 100 €) einen zusätzlichen Mindermengenaufschlag von 59,90 € zu berechnen. Davon unberührt ist die Berechnung von entstandenen Versandkosten (werden individuell berechnet und ausgewiesen). 

6. Zahlung, Fälligkeit, Sicherheiten
1. Zahlung: sofern nicht abweichend, 30 % Anzahlung bei Auftrag, 60 % bei Bereitstellung zur Montage/Lieferung, 10 % nach Abnahme; ohne Abzug.
2. Skonto bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
3. Zahlungsverzug: Verzugszinsen gem. § 288 BGB (B2B: Basiszins + 9 PP; B2C: Basiszins + 5 PP); Mahnkosten pauschal 5 € ab letzter Mahnstufe.
4. Zurückbehaltungs-/Aufrechnungsrechte: nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. B2C: gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
5. Sicherheiten (B2B): Bei wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug dürfen wir Vorkasse, Sicherheiten oder Teillieferung gegen Teilzahlung verlangen.
6. Falls nach der letzten Mahnung erneut keine Zahlung erfolgt, über geben wir dies unserem Inkasso-Vertragspartner Creditreform. 

7. Lieferung, Montagefristen, höhere Gewalt
1. Termine sind circa-Termine, sofern nicht als fix vereinbart.
2. Höhere Gewalt / unverschuldete Umstände: z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemielagen, Rohstoff-/Transportstörungen, Ausfall von Zulieferungen trotz Deckungsgeschäft. Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung plus angemessene Anlaufzeit.
3. Teilleistungen sind zumutbar und abrechenbar.

8. Gefahrübergang, Versand, Verpackung, Verpackungseinheiten
1. B2B (Kauf): Gefahr geht bei Auslieferung ab Werk/Lager an den Frachtführer/Spediteur über.
2. B2C (Kauf): Gefahrübergang erst mit Übergabe an den Verbraucher.
3. Bei Montage-/Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme (Ziff. 9) über.
4. Transport-/Spezialverpackungen werden berechnet; Mehrwegverpackungen sind zurückzugeben oder werden in Rechnung gestellt.
5. Wir verkaufen bei Kleinwaren (z.B. Beschläge) grundsätzlich nur ganze Verpackungseinheiten. 

9. Abnahme (Werkleistungen, Montage)
1. Nach Fertigstellung zeigen wir die Abnahmereife an und benennen einen Abnahmetermin.
2. Es erfolgt ein gemeinsames Abnahmeprotokoll (Mängel, Restarbeiten, Dokumentenübergabe).
3. Fiktive Abnahme (B2B): Wenn der Kunde nicht innerhalb von 12 Werktagen ab Anzeige abnimmt und keine wesentlichen Mängel rügt, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Fiktive Abnahme (B2C): Eine fiktive Abnahme tritt nur ein, wenn wir den Verbraucher vorab auf die Bedeutung und die Folgen hingewiesen haben und der Verbraucher binnen einer angemessenen Frist trotz Abnahmereife ohne Benennung konkreter Mängel nicht abnimmt.
5. Inbetriebnahme/Nutzung der Leistung durch den Kunden kann als Abnahme gelten, sofern die Leistung abnahmereif ist.

10. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. B2B – verlängerter/erweiterter Eigentumsvorbehalt:
o Verarbeitung/Verbindung erfolgt für uns; Miteigentum entsteht im Verhältnis der Werte.
o Vorausabtretung der Forderungen aus Weiterveräußerung an uns; der Kunde bleibt zum Einzug widerruflich ermächtigt.
o Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3. B2C: Nur einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.

11. Mängelrechte (Gewährleistung)
1. Beschaffenheit: Es gilt ausschließlich die vereinbarte Beschaffenheit; öffentliche Äußerungen (Prospekte etc.) sind nicht vertragsändernd.
2. B2B – Rügepflicht: § 377 HGB gilt. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte nach Entdeckung unverzüglich zu rügen. Bei Anlieferung ist der Zustand der Verpackung sofort bei der Spedition/Lieferdienst zu kontrollieren und im Beisein des Fahrers zu reklamieren, wenn offensichtliche Beschädigungen an der Verpackung bestehen. 
3. Nacherfüllung: Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; bei brandschutzrelevanten Produkten ausschließlich systemkonform.
4. Aus- und Einbaukosten: Soweit gesetzlich geschuldet, tragen wir die erforderlichen Aus- und Einbaukosten bei anfänglichem Mangel.
5. Ausschlüsse: Natürlicher Verschleiß, Witterung-/Umwelt-/Baufeuchteschäden, unsachgemäße Nutzung/Bedienung, fehlende Wartung (insb. bei Rauch-/Brandschutz), bauseitige Fehler (z. B. unzureichende Anschlüsse), nicht freigegebene Veränderungen oder Fremdteile.
6. Fristen:
o Bauwerksbezogene Werkleistungen (Einbau als Bestandteil eines Bauwerks): 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
o Lieferung neuer Waren an Verbraucher (B2C – Kauf): 2 Jahre ab Übergabe.
o Lieferung an Unternehmer (B2B – Kauf): 12 Monate ab Gefahrübergang (ausgenommen Bauwerksbezug, Arglist, Garantie, ProdHaftG).
o Gebrauchtwaren an Verbraucher: 12 Monate, wenn ausdrücklich vereinbart.
7. B2C: Die gesetzlichen Mängelrechte werden nicht eingeschränkt.

12. Haftung
1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
3. B2B – Haftungs- und Verzugspauschalen werden nicht automatisch akzeptiert und müssen individuell vereinbart werden. Grundsätzlich gilt eine Begrenzung auf 5 % des Auftragswertes je Verzugsfall, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird oder Ziff. 12 (1) greift.
4. Daten/Unterlagen: Für vom Kunden gelieferte falsche/inkonsistente Daten, Maße, Pläne haften wir nicht; unsere Prüfpflicht ist auf Plausibilität begrenzt, sofern keine gesonderte Planungsverantwortung übertragen wurde.

13. Besondere Bestimmungen für Rauch- und Brandschutzsysteme
1. Zulassungskonformität: Montage, Beschläge, Dichtungen, Verglasungen, Befestigungsmittel, Durchführungen und Anschlüsse erfolgen ausschließlich gemäß der Zulassungs-/Systemunterlagen.
2. Abnahme/Bescheinigung: Bei brandschutzrelevanten Leistungen erfolgt eine gesonderte Funktionsprüfung; der Kunde erhält ein Montage-/Abnahmeprotokoll und – falls erforderlich – Kennzeichnungen (Schilder/Plaketten).
3. Betriebs- und Wartungspflicht: Der Betreiber hat die Anlage regelmäßig, mindestens jährlich, durch fachkundige Personen warten zu lassen und Prüf-/Wartungsnachweise aufzubewahren. Unterbleibt die Wartung, können Funktion und Gewährleistung beeinträchtigt sein. Wartungsverträge müssen separat abgeschlossen werden. 
4. Umbauten/Anbauten: Nachträgliche bauliche Änderungen im Bereich der Elemente (z. B. Leitungsdurchführungen, Boden-/Deckenanschlüsse) bedürfen vorab unserer oder des Systemgebers schriftlicher Freigabe.

14. Datenschutz, Vertraulichkeit
1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung [https://www.laibungsfueller.de/agb].
2. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.

15. Besonderheiten bei Verbraucherverträgen (B2C)
1. Widerrufsrecht: Bei Fernabsatz- oder Außerhausgeschäften steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
2. Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht u. a. bei Nichtfertigware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) – dies ist bei maßgefertigten Fenstern/Türen/Brandschutzelementen regelmäßig der Fall.
3. Gesetzliche Verbraucherrechte (z. B. Mängelhaftung, Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten beim Warenkauf) bleiben unberührt.

16. Export-/Sanktions- und Produktkonformität
Der Kunde ist für die Einhaltung von Export-/Sanktionsbestimmungen verantwortlich und setzt Produkte nur im zulassungskonformen Rahmen ein. Für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entfällt unsere Haftung im gesetzlichen Rahmen.

17. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, OS-Plattform
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. B2C: Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. B2B-Gerichtsstand/Erfüllungsort: Für Kaufleute ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Sitz (Deggendorf), wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
4. OS-Plattform (nur Online-B2C): Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
5. VSBG-Hinweis: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6. Salvatorisch: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz; § 306 Abs. 2 BGB.


Datenschutz:

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Verantwortlich: Laibungsfüller GmbH, Hilzstraße 146, 94469 Deggendorf
Geschäftsführer: Markus Brunner
Kontakt: Telefon: 0991 99897474

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